Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz führte aus: „Für uns hat die bestmögliche Versorgung der Schulen mit Lehrkräften für guten Unterricht höchste Priorität – darauf können sich die Eltern verlassen. Die höhere Besoldung für Grundschullehrkräfte wird uns helfen, den Beruf noch attraktiver zu gestalten und mehr junge Menschen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen.“
Weiterer Baustein der vielfältigen Maßnahmen zur Lehrkräfteversorgung
Zur Festigung der Lehrkräfteversorgung in den Schulen und für die Attraktivität des Berufs hat das Land seit dem Jahr 2017 vielfältige wirksame Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen insbesondere die Ausweitung der Studienplatzkapazitäten sowie umfangreiche Programme zum Quereinstieg und zur Weiterqualifikation von Lehrkräften. Zudem wird die landesweite Werbekampagne für den Beruf als Lehrkraft nochmals weiter verstärkt, um die Zielgruppe der älteren Schülerinnen und Schüler für ein Studium und die vielfältigen Möglichkeiten in diesem Beruf zu begeistern.
Anhebung in sechs Schritten bis zum Jahr 2028
Mit der Besoldungsanhebung setzt die Landesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag um, wonach der Anpassung eine möglichst einheitliche Linie unter den Ländern vorausgehen sollte, um Wettbewerbsnachteile und einseitige Abwanderungen von Lehrkräften zu vermeiden. Neben Hessen haben inzwischen drei große Nachbarländer gerade eine Anpassung auf A13 für Grundschullehrkräfte vorgenommen (Nordrhein-Westfalen) oder dies angekündigt (Bayern und Niedersachsen).
Die Anhebung der Besoldung erfolgt in sechs Schritten bis zum Jahr 2028 – mittels einer Zulage, die sukzessive steigt und erstmalig zum 1. August 2023 bezahlt wird. Im ersten Jahr soll sich die Zulage auf zehn Prozent des Mehrbetrags von A13, 2024 auf 25 Prozent, 2025 auf 40 Prozent, 2026 auf 60 Prozent, 2027 auf 80 Prozent und 2028 dann schließlich auf 100 Prozent belaufen. Nach Abschluss der stufenweisen Erhöhungen wird die Landesregierung für die Anpassung jährlich rund 110 Millionen Euro aufbringen.
Ausweitung der Bezahlung von Lehrkräften in den Sommerferien
Neben der Anhebung der Besoldung wird auch die Weiterbeschäftigung von befristet tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer in den Sommerferien neu geregelt. Künftig besteht die Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung in den Sommerferien schon nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 30 Wochen – und nicht erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 35 Wochen wie bislang. Somit werden deutlich mehr befristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte als bisher auch in dieser Zeit weiterbeschäftigt und damit auch weiterbezahlt.