Studierende, die unter Corona-Bedingungen eine eigentlich nicht wiederholbare Prüfung nicht bestanden haben, bekommen einen weiteren Versuch. Darauf haben sich Wissenschaftsministerin Angela Dorn und die Präsidentinnen und Präsidenten der hessischen Hochschulen verständigt. Eine Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums, die derzeit erarbeitet wird, wird in Kürze allen Studierenden, die im Wintersemester 2020/2021 eine solche Hochschulprüfung nicht bestanden haben, einen weiteren Prüfungsversuch einräumen. Gleiches soll für das kommende Sommersemester 2021 gelten sowie auf Antrag der Studierenden auch für zurückliegende Prüfungen im Sommersemester 2020. Darüber hinaus wird – wie schon für das Sommersemester 2020 – auch für das Wintersemester 2020/2021 eine Erhöhung der Regelstudienzeit eingeräumt werden und damit eine weitere Verlängerung des möglichen BAföG-Bezugs.
Studienerfolg unterstützen
„Wir wollen mit dieser Regelung den Studierenden die Entscheidung zur Teilnahme an den Prüfungen erleichtern, pandemiebedingte Beeinträchtigungen abmildern und den Studienerfolg unterstützen“, erklärt Wissenschaftsministerin Dorn. „Corona erschwert das Studium ohnehin, gerade für Studierende in der Abschlussphase. Deshalb wollen wir bei den Rahmenbedingungen soweit möglich eine Entlastung schaffen.“