Die Hessische Landesregierung fördert die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Tann (Rhön), der Marktgemeinde Hilders und der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) im Rahmen des zum 01.01.2020 gegründeten Gemeindeverwaltungsverbandes „Ulstertal“ mit 450.000 Euro. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid überreichte Innenminister Peter Beuth persönlich.
„Für die drei Kommunen soll mit dem Gemeindeverwaltungsverband „Ulstertal“ unter Wahrung ihrer Souveränität eine zukunftsfähige Verwaltungsstruktur aufgebaut werden. Der Gemeindeverwaltungsverband ist somit als Dienstleister für mehr als 11.500 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Aus der interkommunalen Zusammenarbeit werden alle drei Kommunen finanzielle Vorteile schöpfen, welche Spielräume für wichtige Investitionen vor Ort eröffnen. Am Ende profitieren hiervon alle Bürgerinnen und Bürger der drei Kommunen“, so Innenminister Peter Beuth.
Der Gemeindeverwaltungsverband verfolgt das Ziel, kommunale Aufgaben unter dem Gesichtspunkt des demographischen Wandels gemeinschaftlich auszuführen und somit Synergieeffekte zu nutzen, Kosten einzusparen und die Aufgabenerledigung durch die Kommunen dauerhaft sicherzustellen. Der Bildung von Gemeindeverwaltungsverbänden wird seitens der Hessischen Landesregierung eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Gemeinden können in den Verbandsstrukturen ihre Verwaltungen zusammenlegen, ohne ihre gemeindliche Selbständigkeit aufzugeben. Die drei Bürgermeister Peter Kirchner (Ehrenberg), Ronny Günkel (Hilders) und Mario Dänner (Tann) zeigten sich hocherfreut über die Zuwendung.
„Für uns stellt die Zusammenarbeit im Gemeindeverwaltungsverband einen wichtigen Meilenstein zur Zukunftsfähigkeit unserer Verwaltungen und des gesamten Ulstertals dar. Im Rahmen der Zusammenlegungsprozesse investieren wir enorm in die digitale Infrastruktur und Softwareausstattung. Wir können die finanzielle Unterstützung sehr gut gebrauchen und sind dankbar dafür,“ so die drei Bürgermeister Peter Kirchner, Ronny Günkel und Mario Dänner.
Dem Gemeindeverwaltungsverband sollen gemäß der Satzung u.a. die nachfolgenden Aufgabenbereiche zur verwaltungsmäßigen Erledigung übertragen werden.
- Haushalts- und Kassenwesen
- Personalwesen
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Standesamtswesen (seit 01.01.2021).
Durch die Zusammenarbeit können mittelfristig Einsparungen von personellen und sächlichen Ausgaben von mindestens 15 Prozent jährlich erzielt werden. Dem Gemeindeverwaltungsverband können nach Zustimmung der jeweiligen Vertretungskörperschaften durch Satzungsänderung weitere Aufgaben übertragen werden.
Interkommunale Zusammenarbeit in Hessen
Im Jahr 2004 wurde die erste Rahmenvereinbarung in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. Die Zahl der bewilligten Kooperationen sowie das Fördervolumen sind seit 2008 - der ersten Änderung des Förderprogramms - deutlich angestiegen. Seit 2008 sind 415 Kooperationen mit rund 28,5 Millionen Euro gefördert worden. Allein im Jahr 2021 konnten 50 Förderungen mit rund 3,9 Millionen Euro bewilligt werden.