Die Überbrückungshilfe III kann seit dem 10. Februar beantragt werden. Seitdem wurden insgesamt 51,7 Mio. Euro Abschlagszahlungen an hessische Unternehmen überwiesen, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Samstag mitteilte. Auch die Beantragung der Neustarthilfe für Soloselbständige ist seit dem 16. Februar möglich, hier gingen bisher 4.905 Anträge ein. Insgesamt flossen bisher 26,6 Mio. Euro an Soloselbstständige in Hessen. Zudem können jetzt auch große Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen – die anfänglich bestehende Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro entfällt seit dem 03. März für alle vom Lockdown betroffenen Branchen.
„3.837 Anträge hessischer Betriebe für die Überbrückungshilfe III und 4.905 Anträge hessischer Soloselbstständiger für die Neustarthilfe sind eingegangen“, sagte der Wirtschaftsminister. „Der Wegfall der Umsatzgrenze kommt gerade großen Mittelständlern mit vielen Arbeitsplätzen zu Gute, gerade im Handel, in Gastronomie und Hotellerie können Unternehmen jetzt mit bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unterstützt werden“, so der Minister weiter.
Bis auf die über den Bund überwiesenen Abschlagszahlungen läuft die Abwicklung der Gelder über die Länder. In Hessen übernehmen dies die Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Gießen, unterstützt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Kassel und der Hessischen Steuerverwaltung. Mit den vollständigen Auszahlungen der geprüften Anträge der Überbrückungshilfe III über die Abschlagszahlungen hinaus wird ab Mitte März gerechnet.