Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz haben heute im Nachgang zur Sitzung des hessischen Kabinetts über die weiteren Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie informiert: „Leider steigen die Infektionszahlen – auch aufgrund der Virus-Mutationen – weiterhin an. Deshalb haben wir beraten, unter welchen Bedingungen Schulen, Kitas und die Arbeitswelt agieren können und hierzu Anpassungen und Konkretisierungen in den hessischen Verordnungen vorgenommen. Wir müssen besonnen und vorsichtig bleiben, auch wenn wir wissen, welche Einschränkungen, Anstrengungen und Veränderungen dies für alle Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. Im Fokus steht immer unser Gesundheitssystem, das nicht überfordert werden darf, und die Situation auf den Intensivstationen ist bereits jetzt schwierig. Darauf haben wir reagiert“, erklärte Bouffier am Montag. Die neuen hessischen Verordnungen gelten vom 19.4. bis 9.5.2021.
Keine weiteren Öffnungen in den Schulen
„Verlässlichkeit und Sicherheit sind für unsere Schulen in diesen Zeiten von großer Bedeutung. Gleichzeitig müssen wir als Landesregierung jederzeit auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren. Es schmerzt mich sehr, dass wir aufgrund der sich bedauerlicherweise weiterhin negativ entwickelnden Infektionszahlen anders als geplant nach den Osterferien ab dem 19. April zunächst keine weiteren Öffnungen in den Schulen vornehmen können. Wir starten folglich nach den Ferien so, wie es Eltern und Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräfte vor den Ferien gewöhnt waren“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Dies bedeutet: Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden weiterhin im Wechselunterricht, die Jahrgänge ab Klasse 7 im Distanzunterricht und die Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen, wobei bei einer sich bessernden Infektionslage selbstverständlich auch vorher neue Entscheidungen bzw. weitere Öffnungen möglich sind.
Teststrategie in Schulen
„Den Präsenz-Schulbetrieb werden wir darüber hinaus intensiv mit einer Test-Strategie begleiten: Ab dem 19. April gilt ein negatives Testergebnis der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Testverpflichtung ist derzeit unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb. Darin haben uns auch die Rückmeldungen unserer Pilot-Schulen, die den Ablauf der Selbsttests vor den Osterferien erprobt haben, bestätigt.“ Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden. Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.
Vorgehen bei den Abiturprüfungen und in den Kitas
Die Abiturprüfungen finden, wie bereits angekündigt, ganz regulär ab dem 21. April statt. Alle Prüflinge erhalten vor jeder Prüfung die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests. Schülerinnen und Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an der Prüfung teilnehmen. Sie müssen dann jedoch eine medizinische Maske tragen.
„In den Kitas wird es weiterhin ein regelmäßiges Testangebot für Erzieherinnen und Erzieher geben. Die Kleinsten sind - anders als die Schülerinnen und Schüler - von Testungen weiter ausgenommen“, erläuterte der Ministerpräsident. Weiterhin werde es kein so genanntes Betretungsverbot für die Kitas geben, es gebe vielmehr eine Empfehlung, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. „Ich appelliere an alle Eltern, die Kleinsten, wenn irgend möglich, daheim zu betreuen“, so Bouffier. Hinzu kommt ein besonderer Einrichtungsschutz, d.h. es wird ein individuelles Betretungsverbot für Kinder von engen Kontaktpersonen infizierter Personen ersten Grades geben, die einer Quarantäne unterliegen.
Anpassung des Eskalationskonzepts
Hessens Kabinett hat angesichts der aktuellen Lage auch das Eskalationskonzept nochmals angepasst. Jetzt ist es bereits ab einer Inzidenz von 100 – statt bislang ab 200 – möglich, weitere Maßnahmen vorzunehmen. Ausgangssperren können als „Ultima Ratio“ entsprechend der aktuellen Rechtsprechung in Betracht gezogen werden. Die hessische Landesregierung steht einer Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aufgeschlossen gegenüber. Über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes werde derzeit gesprochen, daher kann es noch dauern, bis dieses in Kraft ist. Dann würden auch die hessischen Regelungen angepasst. „Uns ist es hier in Hessen aber wichtig, dass wir angesichts der Infektionszahlen und der schwierigen Lage der Intensivstationen jetzt schnell handeln. Deshalb haben wir unsere Verordnung angepasst.“
Appell an die Bevölkerung
Abschließend betonte der Ministerpräsident, dass auch jeder einzelne weiterhin zur Bekämpfung der Pandemie beitragen könne. Alle Untersuchungen zeigten, dass die neuesten Infektionen im privaten Bereich erfolgen. „Deshalb appelliert die Hessische Landesregierung noch einmal nachdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger, private Treffen insbesondere mit unterschiedlichen Personen zu reduzieren, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten und die kostenlosen Angebote zur wöchentlichen „Bürgertestung“ wahrzunehmen. Ich bitte alle Menschen in Hessen, weiterhin vorsichtig zu bleiben, damit wir gemeinsam durch Testen und Impfen Schritt für Schritt aus der Pandemie kommen. Bis wir eine so genannte Herdenimmunität erreichen, müssen wir jedoch mit den heute vorgestellten Einschränkungen leben. Die Arbeitswelt bitte ich, wo immer es geht, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Heimarbeit zu ermöglichen. Wir ringen um all diese Entscheidungen und ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere dem medizinischen und betreuenden Personal, den Familien, den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem Einzelhandel, den Kulturschaffenden und allen anderen, die nunmehr seit über einem Jahr erhebliche Einschnitte in ihre wirtschaftlichen, beruflichen, künstlerischen und auch persönlichen Freiheiten hinnehmen.“