Der Hessische Landtag hat den Dringlichen Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen zur „Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2022 und 2023 zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung“ und damit die Übertragung der Einkommensverbesserungen aus dem Tarifbereich auf die hessischen Beamtinnen und Beamten beschlossen. Konkret erhalten die Beamtinnen und Beamten ebenso wie Tarifbeschäftigte eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro, die mit den Bezügen für Februar 2022 ausgezahlt wird. Zudem erfolgt eine besoldungsrechtliche Tabellenerhöhung von +2,2 Prozent zum 1. August 2022 und von +1,89 Prozent zum 1. August 2023. Innenminister Peter Beuth dankte im Hessischen Landtag allen Landesbeschäftigten für ihre engagierte Arbeit während der Corona-Pandemie.
„Mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich hat die Landesregierung die Vereinbarung aus den Tarifverhandlungen erfüllt und Wort gehalten. Unsere Beamten haben während der Corona-Pandemie verlässlich und mit hervorragendem Engagement ihren wichtigen Dienst zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger geleistet. Mit der Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro unterstreichen wir unsere große Wertschätzung für das Engagement in den vergangenen beiden Jahren, mit dem Lohnplus von rund vier Prozent erhalten sie ebenso wie unsere Tarifbeschäftigten auch langfristig mehr Geld im Portemonnaie“, so Innenminister Peter Beuth.