„Wir machen Hessen klimaneutral. Das neue Klimagesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin“, so Umweltministerin Priska Hinz. Der Entwurf des hessischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wurde heute von der Landesregierung beschlossen und die Verbändeanhörung eingeleitet.
„Wir setzen uns mit dem Gesetz ehrgeizigere Ziele und verpflichten uns, alles Notwendige zu tun, um diese Ziele zu erreichen“, betonte die Ministerin. „Der Klimawandel trifft besonders diejenigen Menschen, die Hilfe brauchen, ältere oder kranke Menschen oder Menschen in hochverdichteten Stadtgebieten, die sich schnell aufheizen. Bereits die aktuellen Schäden etwa in der Land- und Forstwirtschaft kosten Hessen Millionen, die für wichtige andere Investitionen in die Zukunft fehlen. Deswegen ist konsequenter Klimaschutz nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch ökonomisch und sozial zwingend, um unseren Wohlstand zu erhalten. Es geht um nicht weniger als unsere Lebensgrundlagen und unsere Zukunft“, erklärte die Umweltministerin.
Land nimmt Vorbildrolle beim Klimaschutz ein
Die Treibhausgasemissionen sollen bis zum Jahr 2025 um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 gemindert werden. Das Ziel für 2030 wurde zudem verschärft: Statt bisher 55 Prozent, sollen nun 65 Prozent der Treibhausgasemissionen eingespart werden. Bis zum Jahr 2040 müssen die Emissionen um mindestens 88 Prozent sinken. 2045 soll Hessen klimaneutral sein. Mit dem Gesetz leistet das Land Hessen seinen Beitrag zur völkerrechtlich verpflichtenden Begrenzung der globalen Durchschnittstemperatur nach dem Pariser Klimaabkommen.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Klimapolitik des Landes zu stärken und eine landesgesetzliche Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen zu schaffen. Außerdem wird die CO2-neutrale Landesverwaltung gestärkt: Das Ziel, dass die Landesverwaltung bis 2030 CO2 neutral organisiert wird, bekommt Gesetzesrang. Für fossile Heizungen soll ab 2026 in Landesgebäuden Schluss sein. Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass alle Gesetze, Verordnungen und größeren Förderprogramme der Landesregierung dahin überprüft werden, ob sie bezüglich der Erreichung der Klimaziele optimiert werden können.
Klimabeirat und Klimaplan für mehr Klimaschutz
Mit dem Gesetz wird zudem ein neuer, wissenschaftlicher Klimabeirat für Hessen geschaffen. Der Beirat berät die Landesregierung und wacht mit darüber, dass das Land auf Reduktionspfad bleibt. Das Gesetz wird ergänzt vom Klimaplan des Landes, der mit seinen Maßnahmen ebenfalls gesetzlich verankert wird und die konkreten Umsetzungsschritte enthält.
Hintergrund:
Nach der Auswertung der Verbändeanhörung wird der Entwurf dem Kabinett mit den Stellungnahmen der Verbände erneut vorgelegt und nach Beschluss dem Landtag für das Gesetzgebungsverfahren zugeleitet.
Parallel wird der Klimaplan Hessen, der den bisherigen Integrierten Klimaplan 2025 (IKSP) weiterschreibt, als Maßnahmenpaket unter Beteiligung der verantwortlichen Landesministerien, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und unter öffentlicher Beteiligung entwickelt und soll Ende 2022 beschlossen werden.