Die Vorlage sieht eine neue Berechnungsgrundlage für höhere Zuschüsse des Landes vor, womit die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft dauerhaft gewährleistet ist. Danach werden die Zuschüsse des Landes von 380 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr zunächst auf rund 440 Millionen (2024) und 470 Millionen Euro (2025) steigen. Nach der finalen Befassung des Landtages im Juni soll das Gesetz voraussichtlich im Juni beschlossen werden und am 1. Januar 2024 dann in Kraft treten. „Die Ersatzschulen sind eine wichtige Ergänzung zu den öffentlichen Schulen. In ihrem Spektrum finden sich pädagogisch-erzieherische Angebote ebenso wie Angebote mit konfessioneller Orientierung oder klassischer reformpädagogischer Ausrichtung. Ohne das Engagement der privaten Schulträger wäre ein so facettenreiches Schulsystem wie in Hessen gar nicht denkbar. Ich freue mich, dass mit dem Gesetzentwurf das bundesweit aktuellste Finanzierungssystem vorgelegt wird. Das Ersatzschulfinanzierungsgesetz ist zeitgemäß, fair, transparent und richtungsweisend. Es erhöht die Finanzierung für die Ersatzschulen und gibt beiden Seiten Planungssicherheit. Die Landesregierung bekennt sich damit auch zukünftig zu seinen Ersatzschulen als wichtige Partner und wird sie über die gesamte Laufzeit des Gesetzes finanziell noch besser ausstatten“, sagte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz am Mittwoch.
Über die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Finanzierung des neuen Ersatzschulfinanzierungsgesetzes verständigten sich Vertreterinnen und Vertreter der kirchlichen und nicht-kirchlichen Ersatzschulen vergangenes Jahr im Rahmen eines Runden Tisches. Eine zuvor durchgeführte Evaluation hatte gezeigt, dass das Ersatzschulfinanzierungsgesetz in seiner aktuellen Form die tatsächliche Entwicklung der Schülerkosten nicht mehr abbilden konnte. Zukünftig wird es erstmals eine neue Berechnungssystematik sowie eine fortlaufende Anpassung der Zuschüsse in Anlehnung an die tatsächliche Entwicklung der Landeskosten – also der Kosten, die das Land für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen ausgibt – geben. Dies führt dazu, dass mit dem neuen Gesetz die Schülersätze in gleichem Maße ansteigen werden wie die Landeskosten. Ein Auseinanderlaufen kann so vermieden werden. Erstmals partizipieren die Ersatzschulen in Hessen damit von den Entwicklungen an den öffentlichen Schulen.
Hintergrund
Schulen in freier Trägerschaft – so lautet die offizielle Bezeichnung für Privatschulen – erweitern das Angebot freier Schulwahl und fördern das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts. Sie werden unterschieden in Ergänzungsschulen und Ersatzschulen.
Ersatzschulen – zum Beispiel Schulen in kirchlicher Trägerschaft – bieten dasselbe Bildungsangebot wie öffentliche Schulen. Sie benötigen eine Genehmigung, bevor sie durch das Land Hessen finanziell gefördert werden und von der Lernmittelfreiheit profitieren können. Rund 57.000 (rund 7 Prozent) aller hessischen Schülerinnen und Schüler besuchen eine der 204 Ersatzschulen in Hessen. 196 davon werden durch das Land Hessen finanziert.
Die Ergänzungsschulen zeichnen sich durch ein Unterrichtsangebot aus, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Dementsprechend liegen ihre Arbeitsfelder zumeist in der beruflichen Bildung: Sie bieten Ausbildungen beispielsweise im Bereich der Kosmetik, Gesundheit oder Kommunikation an. Ergänzungsschulen erhalten durch das Land keine Zuschüsse.