Für die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2024 können Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Beim Bewerbungsverfahren unterstützt bei Bedarf ein Fachbüro, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit. Die Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden gestellt werden.
Um sich als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung zu bewerben, müssen die Kommunen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Konzept erstellen, in dem festgelegt ist, welche Maßnahmen im Rahmen des Programms vor Ort gefördert werden sollen. Um dieses Konzept möglichst gut auszuarbeiten und damit die eigenen Chancen zu verbessern, lohnt es sich, bereits früh mit den Vorbereitungen zu beginnen und sich Unterstützung von Expertinnen und Experten zu sichern.
Das Dorfentwicklungsprogramm
Die Dorfentwicklung bietet sowohl Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.
Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2024. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2024 geplant.