Die Beamtinnen und Beamten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, in Teilzeit zu arbeiten, ohne dass dafür ein besonderer Grund vorliegen muss. Bislang war die Teilzeitgewährung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften in der Regel an das Vorliegen eines besonderen Grundes, beispielsweise die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, geknüpft.
„Mit dieser Änderung bei den Teilzeitvoraussetzungen tragen wir einem langen geäußerten Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalvertretungen Rechnung. Die zusätzlichen Möglichkeiten sollen insbesondere für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes und damit für über 3.000 Bedienstete gelten. Die Flexibilisierung setzen wir in enger Abstimmung mit dem Geschäftsbereich um“, erklärte Prof. Dr. Roman Poseck heute in Wiesbaden nach einer Sitzung des Hauptpersonalrats.
Flexible Arbeitsbedingungen gehören zu einer modernen Arbeitswelt
Bis zum August soll eine Abfrage bei allen Bediensteten erfolgen, inwieweit sie von dem neuen Angebot Gebrauch machen wollen. Danach soll entschieden werden, ob sämtlichen Wünschen in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann. Die weitere Entwicklung soll über drei Jahre evaluiert werden.
„Bislang ist der Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung ohne besonderen Grund in der Regel unter Bezugnahme auf entgegenstehende dienstliche Gründe versagt worden. Das hat teilweise zu Unzufriedenheit geführt, weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Beispiel über viele Jahre aufgrund der Betreuung von Kindern teilzeitbeschäftigt waren, im höheren Alter gegen ihren Willen zu einer Vollzeitbeschäftigung gezwungen wurden. Flexible Arbeitsbedingungen gehören zu einer modernen Arbeitswelt. Mit einer Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten wird die Justiz als Arbeitgeber noch attraktiver, was für das zentrale Thema der Nachwuchsgewinnung ein wichtiger Erfolgsfaktor ist“, führte der Justizminister weiter aus.
Erhöhung der Anwärterzahlen
Die Eröffnung zusätzlicher Teilzeitmöglichkeiten wird von einer Erhöhung der Anwärterzahlen begleitet. In diesem Jahr sollen mehr als 60 Anwärterinnen und Anwärter für den Rechtspflegerdienst und rund 100 Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren Dienst mit ihrer Ausbildung beginnen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber früheren Jahren. Im Jahr 2017 etwa hatten noch 50 Anwärterinnen und Anwärter für den Rechtspflegerdienst und rund 65 Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren Dienst mit ihrer Ausbildung begonnen.
„Die Justizbediensteten leisten mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren unseres Rechtsstaats. Sie verdienen gute Arbeitsbedingungen. Dafür werde ich mich auch weiter einsetzen“, sagte Prof. Dr. Roman Poseck abschließend.