Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Härtefallhilfen und Überbrückungshilfe III

Der Bund hat die Härtefallhilfen eingeführt, um Unterstützung auch für Unternehmen zu bieten, die wegen besonderen Umständen durchs Raster der übrigen Hilfen fallen.

Der hessischen Landesregierung ist es ein Anliegen, dass möglichst wenige Unternehmen durch die Corona-Pandemie auf der Strecke bleiben. Neben den umfangreichen Hilfsangeboten gibt es deshalb bereits seit Dezember 2020 die hessische Notfallkasse. Der Bund hat nun mit den sogenannten Härtefallhilfen ein der hessischen Notfallkasse sehr ähnliches Instrument eingeführt, um Unterstützung auch für Unternehmen zu bieten, die wegen besonderen Umständen durchs Raster der übrigen Hilfen fallen. Die hessische Notfallkasse wurde in diesem Zuge in die Härtefallhilfe des Bundes integriert.

„Die Härtefallhilfe des Bundes orientiert sich stark an unserer hessischen Notfallkasse. Das zeigt, dass wir in Hessen schon früh die richtigen Weichen gestellt haben“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. Und weiter: „Die Härtefallhilfe greift bei Unternehmen, die trotz der umfangreichen Unternehmenshilfen aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden, umfassenden Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt sind. Diese Härtefallhilfe ist allerdings so gestaltet, dass sie nur dort greift, wo keine anderen Hilfen möglich sind. Deshalb appelliere ich an alle Unternehmen, erst dann einen Antrag auf Unterstützung durch die Härtefallhilfen bzw. durch die Notfallkasse zu stellen, wenn nachweislich keine anderen Wirtschaftshilfen – insbesondere die Überbrückungshilfe III – in Anspruch genommen werden können“, so der Minister.

Zudem wurden die Unterstützungsmöglichkeiten der Überbrückungshilfe III vom Bund erweitert: Nun können auch Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31.10.2020 Anträge stellen, zuvor war dies nur bis zum Gründungsdatum 30.04.2020 möglich. Darüber hinaus können seit dieser Woche Unternehmen, die besonders stark und langanhaltend von der Corona-Pandemie betroffen sind, den neuen Eigenkapitalzuschuss beantragen. Diese weitere Hilfe ermöglicht einen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Betrieb bei der Überbrückungshilfe III für Fixkosten erstattet bekommt.

Auszahlungsbilanz Überbrückungshilfe III

Die Bearbeitung der weiterhin zahlreich eingehenden Anträge auf Überbrückungshilfe III läuft unter Federführung des Regierungspräsidiums Gießen weiterhin mit voller Kraft. Zum Ausgleich von Umsatzeinbußen in Folge des zweiten Lockdowns haben bislang mehr als 9.400 hessische Betriebe eine Bewilligung für ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III erhalten. Seit Freigabe des Bearbeitungsverfahrens durch den Bund sind damit in Hessen 77 Prozent der bisher gestellten Anträge bewilligt und rund 180 Mio. Euro über die Abschlagszahlungen des Bundes hinaus ausgezahlt worden.

Die seit Mitte Februar vorab ausgezahlten Abschläge summieren sich inzwischen auf rund 175 Mio. Euro. Damit wurden aus der Überbrückungshilfe III in Hessen bisher insgesamt rund 355 Mio. Euro ausgezahlt. Zusätzlich wurden 60,4 Mio. Euro als Neustarthilfe an inzwischen fast 10.000 Soloselbstständige überwiesen.„Wir arbeiten in Hessen weiterhin mit Hochdruck an der vollständigen Bearbeitung der geprüften Anträge, so dass Unternehmen nicht nur die Abschlagszahlungen aus der Bundeskasse, sondern nach und nach die vollständigen Hilfen erhalten“, sagte Al-Wazir.

Bei der November- und Dezemberhilfe sind inzwischen jeweils deutlich mehr als 90 Prozent der Anträge vollständig bearbeitet und ausgezahlt, die gesamte Auszahlungssumme liegt inzwischen über 800 Millionen Euro. Bei den wenigen noch nicht abgeschlossenen Anträgen sind in aller Regel noch Rückfragen zu beantworten.

Soforthilfe: 106.426 bewilligte Anträge, rund 951,4 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 31.05.2020)

Überbrückungshilfe I: 10.157 bewilligte Anträge sowie 233 bewilligte Änderungsanträge, rund 119 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 9.10.2020)

Überbrückungshilfe II: 14.064 bewilligte Anträge sowie 27 bewilligte Änderungsanträge, rund 214 Mio. Euro ausgezahlt

Überbrückungshilfe III:

  • 9.402 von 12.174 Anträgen bewilligt, rund 180 Mio. Euro vom Land ausgezahlt
  • Bereits rund 175 Mio. Euro als Abschlagszahlungen an Betriebe in Hessen ausgezahlt, damit ausgezahlte Gesamtsumme ca. 355 Mio. Euro.

Neustarthilfe:

  • 9.891 Anträge bewilligt, rund 60,4 Mio. Euro ausgezahlt

Novemberhilfe:

  • 95 Prozent der Anträge sind vollständig bearbeitet und ausgezahlt.
  • 85 Prozent der beantragten Summe wurden überwiesen (422 Mio. Euro), inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes
  • 7.351Anträge von Soloselbstständigen, davon 7.063 abgeschlossen
  • 21.761 Anträge über prüfende Dritte, davon 20.157 abgeschlossen

Dezemberhilfe:

  • 94 Prozent der Anträge wurden vollständig bearbeitet und ausgezahlt.
  • 84 Prozent der beantragten Summe wurden überwiesen (411 Mio. Euro), inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes.
  • 6.834 Anträge von Soloselbstständigen, davon 6.593 abgeschlossen
  • 21.134 Anträge über prüfende Dritte, davon 18.370 abgeschlossen