Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus und Europaministerin Lucia Puttrich begrüßen den Fortschritt der Verhandlungen zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) sowie für ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Sie fordern weitere Anpassungen im Laufe der weiteren Verhandlungen, nachdem gestern im Rat die Positionen zu beiden Vorschlägen verabschiedet wurden. Mit dem DSA sollen Internetnutzerinnen und -nutzer durch einen einheitlichen Rechtsrahmen künftig besser vor Betrug oder illegalen Inhalten wie Hassrede geschützt werden. Beim DMA geht es um wettbewerbsrechtliche Aspekte.
„Digitale Dienste und Plattformen sind wichtige Akteure der digitalen Wirtschaft und haben eine enorme Bedeutung sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für die Wirtschaft. Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der bestehende europäische Rechtsrahmen zur Regulierung der Plattformwirtschaft nicht ausreicht. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich, dass es einheitliche Regeln für den europäischen Binnenmarkt geben soll – unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“, sagte Sinemus. „Wir müssen großen Internetplattformen klare Grenzen setzen, um einen fairen und transparenten Wettbewerb sicherzustellen.“ Mit dem Gesetz über digitale Märkte würden die Chancen für die hiesigen Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie Start-ups geschaffen, für die Plattformen immer wichtiger werden. Hessen hatte gefordert, dass Betriebssysteme nicht aus dem Anwendungsbereich des DMA ausgeschlossen werden. Der Forderung auch Sprachassistenten aufzunehmen, ist der Rat zwar nicht gefolgt, doch der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament schlägt dies vor. „Wir hoffen, dass in den Verhandlungen zwischen Rat und Parlament doch noch eine Einigung erzielt wird“, sagen Sinemus und Puttrich. Beide weisen darauf hin, dass die Einbeziehung von nationalen Wettbewerbsbehörden für die Durchsetzung und Effektivität eines Gesetzes für digitale Märkte von großer Bedeutung ist.
Ziel ist europaweit einheitliches Vorgehen
„Uns geht es darum, Macht zu begrenzen und den Wettbewerb sicherzustellen. Der Einfluss globaler Internetkonzerne zeigt sich nicht nur an ihrer ökonomischen Größe, sondern auch in ihrer Herrschaft über Daten und Algorithmen. Diese Marktmacht hat seit der Corona-Pandemie und der verstärkten Nutzung digitaler Dienstleistungen stark zugenommen. Schon heute können Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen zusammengefasst, ausgewertet und dann gezielt zur Verhaltenssteuerung eingesetzt werden. Vom Einkauf mit der Kreditkarte bis hin zum Surfverhalten im Internet und Bewegungsprofilen wird alles erfasst und es können Persönlichkeits-, Bewegungs- oder Präferenzprofilen erstellt werden. Wenn wir hier keine Grenzen ziehen, laufen wir Gefahr, gläserne Konsumenten zuzulassen. Unsere Daten sind aber kein x-beliebiges Handelsgut. Die Beschränkung von Marktmacht ist deshalb nicht nur aktiver Verbraucherschutz, sondern auch ein Schutz vor gezielter Manipulation breiter Bevölkerungsgruppen. Dabei ist es wichtig, die Balance zwischen Datenschutz und Innovation zu wahren“, sagte Europaministerin Lucia Puttrich.
Der Vorschlag zum Gesetz über digitale Dienste hat zum Ziel ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen illegale Inhalte zu ermöglichen und dem Einfluss gerade großer Plattformen auf die Gesellschaft zu entsprechen. Die Anhörung der Facebook-Whistleblowerin Frances Haugen Anfang November im Europäischen Parlament habe gezeigt, dass es weiterer Regulierung bedürfe. „Wir begrüßen, dass weiterhin keine allgemeine Pflicht zur Überwachung von digitalen Inhalten Dritter bestehen soll. Es ist aber richtig, die Diensteanbieter stärker in die Pflicht zu nehmen und ein nach ihrer Größe gestaffeltes Pflichtensystem festzulegen. Denn was offline illegal ist, darf online nicht legal sein“, unterstreichen die Ministerinnen.