Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Neue Förderrichtlinie für freiberufliche Hebammen vorgestellt

Hessen unterstützt künftig Hebammen, die sich freiberuflich niederlassen wollen, mit einer sogenannten Niederlassungsförderung in Höhe von 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro, wenn sie ein Geburtshaus gründen oder dessen Leistungsspektrum erweitern. Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz stellte anlässlich ihres Besuchs im Geburtshaus Idstein am Montag diese neue Förderrichtlinie des Landes vor und betonte, wie wertvoll Hebammen für Familien vor, nach und während der Geburt sind. „Hebammen leisten einen ganz wesentlichen Beitrag dafür, dass junge Familien in einer ganz besonderen Phase in ihrem Leben unterstützt werden und Sicherheit in dieser neuen Lebensphase gewinnen können. Durch ihre Expertise sorgen sie gerade nach der Geburt dafür, dass es Mutter und Kind gut geht, beantworten Fragen und können zum Beispiel auf etwaige Erkrankungen frühzeitig aufmerksam machen“, sagte die Ministerin und ergänzte: „Damit Hebammen diese wichtige Arbeit leisten können, brauchen sie vernünftige Rahmenbedingungen und weiter eine Perspektive.“

Martina Klenk, 1.Vorsitzende des Landesverbandes der Hessischen Hebammen e.V., begrüßte das Inkrafttreten der Förderrichtlinie: „Die Förderung erleichtert den Hebammen wesentlich den Einstieg in die Freiberuflichkeit und bietet auch bestehenden Geburtshäusern eine Weiterentwicklung. Der LVHH hat sich für die Niederlassungsförderung stark gemacht und hofft, dass viele Kolleginnen eine Beantragung vornehmen.“

Die am Montag veröffentlichte Richtlinie ist ein Ergebnis der Arbeit des Runden Tischs „Zukunftsprogramm Geburts- und Hebammenhilfe in Hessen“. Mit der Einrichtung des Runden Tischs habe Hessen das gesamte Fachwissen der Branche gebündelt und die Versorgungssituation in der Geburtshilfe und damit auch die Situation der Hebammen flächendeckend verbessert. Die Niederlassungsförderung kann auch dazu beitragen, dass Hebammen wieder in den Beruf zurückkehren. Stolz: „Sie ist ein weiterer Meilenstein, damit auch zukünftig für Schwangere, Mütter und Neugeborene ein flächendeckendes Angebot und eine qualitativ hochwertige Versorgung in Hessen gewährleistet ist.“

Hintergrund

Die Förderrichtlinie zur Niederlassungsförderung für HebammenÖffnet sich in einem neuen Fenster wird am 29. Juli 2024 im Staatsanzeiger und auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege veröffentlicht und tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

  • max. 9 Monate (bis 3 Monate vor der Niederlassung und bis 6 Monate nach der Niederlassung)

  • 5.000 Euro bei einer Neu- und Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit
  • 10.000 Euro bei einer Gründung oder (Leistungs-) Erweiterung durch Neueinstellung einer Hebamme eines Geburtshauses           

  • Freiberufliche Hebammen
  • Nachweis der bestehenden Kassenzulassung nach § 134a SGB V
  • Abstand zwischen der letzten freiberuflichen Tätigkeit und der Wiederaufnahme muss mindestens 12 Monate betragen
  • Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 HebG
  • Niederlassung mit Sitz in Hessen und Tätigkeitsradius in Hessen nach dem 31.07.2024
  • Hebamme verpflichtet sich die Tätigkeit für mindestens 24 Monate mit Durchschnitt 15 Stunden/Woche durchzuführen
  • Zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens den Festbetrag betragen bzw. diesen überschreiten, um eine Festbetragsfinanzierung zu erhalten

  • Sachausgaben, wie z. B. Renovierungsmaßnahmen, Leasing- und Mietausgaben, Fortbildungen, Büro- und IT-Ausstattung, Praxiseinrichtung

  • beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ab dem 1. August 

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