Mit 397.512 Straftaten sind 28.933 und damit ca. 7,8% mehr Fälle im Vergleich zum Jahr 2022 zu verzeichnen. Damit liegt das Straftaten-Aufkommen unter Ausklammerung der Pandemiejahre 2020, 2021 und 2022 mit Lockdowns, Kontakt- und Reisebeschränkungen weiterhin unter dem Zwanzigjahresschnitt von rund 404.146.
Einhergehend mit der gestiegenen Zahl der erfassten Delikte im vergangenen Jahr ist die Anzahl der registrierten Straftaten pro 100.000 Einwohner auf 6.220 (Häufigkeitszahl) gestiegen (2022: 5.855). Auch hier folgt die Entwicklung in Hessen dem bundesweiten Trend. Mit Blick auf die gestiegene Bevölkerungszahl in Hessen (31.12.2022: rd. 6,39 Millionen; 31.12.2004: rd. 6,1 Millionen) ist dies unter Ausklammerung der Pandemiejahre 2020, 2021 und 2022 der viertniedrigste Wert seit 2004. Die Aufklärungsquote liegt mit 63,2 Prozent trotz eines höheren Fallaufkommens auf dem hohen Niveau des Vorjahres (2022: 63,7 %).
Innenminister Roman Poseck führtebei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik heute in Wiesbaden aus: „Das Jahr 2023 war von zahlreichen außergewöhnlichen und krisenhaften Ereignissen geprägt. Der andauernde Ukraine-Krieg, der Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel und die schlechte wirtschaftliche Lage haben auch Einfluss auf die Menschen in Hessen. Auf unseren Straßen hat sich eine noch nie dagewesene Protestvielfalt gezeigt, bei der es auch zu Straftaten gekommen ist, insbesondere im Kontext des Nahostkonfliktes. Die hohe Inflation, Nachholeffekte aus der Corona-Pandemie und der Anstieg der Alltagsmobilität, mit der es wieder mehr Tatanlässe und Tatgelegenheiten gibt, lassen auch die Kriminalität ansteigen. Dieses prägende Krisenjahr hat auch die Sicherheitsbehörden vor enorme Herausforderungen gestellt. Bereits im Jahr 2022 war ein Trend zu steigenden Fallzahlen erkennbar, der sich im Jahr 2023 zwar geringfügig abgeflacht, aber insgesamt fortgesetzt hat. Trotz der erhöhten Fallzahlen weist Hessen nach wie vor eine hohe Aufklärungsquote von 63,2 Prozent auf.
Auch wenn noch nicht alle Länder ihre Statistik für das Jahr 2023 vorgelegt haben, gehe ich fest davon aus, dass Hessen weiterhin seine gute Position im Ländervergleich verteidigen und eine unterdurchschnittliche Belastung an Kriminalität sowie eine überdurchschnittliche Aufklärungsquote vorweisen kann. Mit unseren konkreten politischen Maßnahmen, wie zum Beispiel der Innenstadtoffensive, dem Sicherheitspaket für Frauen oder den Häusern des Jugendrechts, reagieren wir gezielt auf aktuelle Kriminalitätsentwicklungen. Ich werde alles dafür tun, dass die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft in unserem Land so sicher wie möglich leben können. Deshalb setze ich mich auch für eine gute personelle und sachliche Ausstattung der Polizei sowie eine Ausweitung ihrer Befugnisse ein. Einen wesentlichen Beitrag für unsere Sicherheit leistet die hessische Polizei, die rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, für unsere Sicherheit im Einsatz ist. Ich danke allen Polizistinnen und Polizisten in Hessen für ihre hervorragende Arbeit, die sich beispielsweise auch in der erfreulich hohen Aufklärungsquote zeigt.“
Innenstadtoffensive zur Bekämpfung von Kriminalität
Bereits im Jahr 2022 stiegen die Delikte im Bereich Straßenkriminalität mit dem stetigen Auslaufen der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen und damit einhergehenden Nachholeffekten wieder merklich an. Im Jahr 2023 gab es erneut einen Anstieg bei der Anzahl der erfassten Fälle um 2.538 auf 67.437 Fälle.
Der Innenminister erklärte: „Mit der ‚Innenstadtoffensive gegen Kriminalität‘ haben wir ein effektives Sofortprogramm auf dem Weg gebracht, um unsere Innenstädte sicherer zu machen. Die Polizei erhöht den Kontrolldruck in den Innenstädten und nimmt vermehrt Wettbüros, Bars, Spielhallen und Szenelokale in den Blick. Auch Razzien werden vermehrt durchgeführt, insbesondere im Frankfurter Bahnhofsviertel. Zur Verbesserung der Lage in den Innenstädten brauchen wir ein gutes Zusammenspiel von allen Beteiligten. Prävention und Repression müssen ineinandergreifen. Deshalb wird das Sofortprogramm auch mit unseren erfolgreichen Präventionsmaßnahmen wie der KOMPASS-Sicherheitsinitiative und dem Schutzmann und der Schutzfrau vor Ort flankiert. Mit diesem umfassenden und langfristigen Ansatz sollen Hessens Innenstädte noch sicherer werden. Die Innenstadtoffensive ist ein weiterer Schritt, um die Herausforderungen in den hessischen Innenstädten anzugehen.“
Seit dem Jahr 2008 werden seitens der Hessischen Landesregierung Mittel für den Ausbau der Videosicherheitstechnik zur Verfügung gestellt. 2018 wurden diese um eine Million Euro auf jährlich 1,3 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Seit dem Jahr 2021 wird der Ausbau in hessischen Städten und Gemeinden mit 2,8 Millionen Euro unterstützt.
Landespolizeipräsident Robert Schäfer sagte: „Eine Daueraufgabe der hessischen Polizei ist die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Videoschutzanlagen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind seit mehr als 20 Jahren fester Baustein der Sicherheitsarchitektur in Hessen. Bis heute sind bereits in 21 Städten 43 Schutzzonen mit insgesamt 357 Kameras von Polizei- bzw. Gefahrenabwehrbehörden zum Schutz öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb. Im Jahr 2023 konnten die Videoaufzeichnungen aus diesen 43 Schutzzonen bei insgesamt 7.434 Straftaten (2022: 4.296) im Rahmen der Ermittlungen verwendet werden oder gar zur Klärung beitragen.“
Hohe Aufklärungsquote im Bereich Körperverletzung
Für das Jahr 2023 ist bei den Körperverletzungsdelikten eine Zunahme um 1.992 Fälle auf insgesamt 37.290 Fälle zu verzeichnen. Davon standen 8.284 Fälle im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt (+309 Fälle) und 5.086 Körperverletzungen wurden auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen registriert (+76 Fälle). Einen Großteil nehmen die Delikte der vorsätzlich leichten Körperverletzung mit 24.618 Fällen ein (2022: 23.224). Die Aufklärungsquote ist mit 88,6 Prozent weiterhin besonders hoch (2022: 89,4 %). In knapp neun von zehn Fällen wird ein Täter ermittelt.
Höchstwert bei häuslicher Gewalt
Für das Jahr 2023 wurden insgesamt 12.000 Fälle von häuslicher Gewalt in Hessen erfasst. Davon waren Frauen mit 81,3 Prozent (9.271) am häufigsten betroffen. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2022 waren es 11.475 Fälle, was eine Steigerung um 4,6 Prozent bedeutet. Wie in den vergangenen Jahren zeigt sich, dass Männer signifikant häufiger als Tatverdächtige in Erscheinung getreten sind. Von 9.470 ermittelten Tatverdächtigen waren 7.669 (81 %) männlich und nur 1.801 (19 %) weiblich.
Innenminister Roman Poseck: „Die Entwicklung der Fälle von häuslicher Gewalt gibt Anlass zur Sorge. Noch nie waren so viele Menschen in Hessen Opfer von häuslicher Gewalt. Die Tendenz hat sich bereits in den vergangenen Jahren abgezeichnet. Seit 2014 gibt es einen kontinuierlichen leichten Anstieg der Fallzahlen. Auch wenn es mit 99,7 Prozent eine sehr hohe Aufklärungsquote gab, müssen wir von einem hohen Dunkelfeld ausgehen. Es besteht Handlungsbedarf, Frauen besser zu schützen. Die schwarz-rote Landesregierung wird ein Frauensicherheitspaket schnüren, um häusliche Gewalt insgesamt besser zu bekämpfen. Dabei wollen wir den Einsatz der elektronischen Fußfessel ausweiten, da Anordnungen wie Kontaktsperren oder Annäherungsverbote häufig von den Tätern ignoriert werden. Die elektronische Überwachung einer Fußfessel kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, häusliche Gewalt einzudämmen und Eskalationsspiralen zu verhindern.“
Politisch motivierte Kriminalität: Im Fokus Protestgeschehen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt
Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) wurden im Jahr 2023 insgesamt 3.425 Straftaten registriert (2022: 2.611), darunter waren rund 27,9 Prozent Propagandadelikte (2022: 28,8 %) und rund 5,4 Prozent Gewalttaten (2022: 6,7 %).
Das Straftaten-Aufkommen im Bereich der PMK wurde insbesondere durch die Auswirkungen des Angriffs der islamistischen Terrororganisation Hamas auf Israel Anfang Oktober geprägt. So wurden im vergangenen Jahr insgesamt 265 Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt polizeilich registriert, in deren Kontext insgesamt 388 Straftaten registriert wurden. Diese Delikte wurden schwerpunktmäßig in den Bereichen PMK -ausländische Ideologie- und PMK -religiöse Ideologie- erfasst.
Im Bereich PMK -ausländische Ideologie- wurden vergangenes Jahr 624 Delikte erfasst (2022: 381). Mehr als die Hälfte, 388 Fälle, wurden dabei im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt registriert. Im Bereich PMK -religiöse Ideologie- registrierte die Polizei vergangenes Jahr 179 Delikte (2022: 32). 125 Fälle und damit knapp 70 Prozent des Gesamtaufkommens in dem Bereich standen im Kontext des Veranstaltungsgeschehens mit Bezug zur Nahostthematik.
Insgesamt wurden in Hessen im Jahr 2023 347 antisemitische Straftaten registriert, was einen Anstieg um 224 Prozent zum Jahr 2022 darstellt (2022: 107). 143 antisemitische Straftaten und damit mehr als 59 Prozent wurden ab 7. Oktober 2023 erfasst. Bei einem Großteil der registrierten antisemitischen Straftaten im Jahr 2023 handelt es sich um „Hasspostings“ (Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB und Volksverhetzung gemäß § 130 StGB), drei Straftaten (2022: 2) waren Gewaltdelikte (Körperverletzungs- und Widerstandsdelikte). Die bereits 2020 eingerichtete Meldestelle HessenGegenHetze im Hessischen Innenministerium verzeichnete seit den Terrorangriffen auf Israel am 7. Oktober 2023 im Vergleich zu den Vormonaten eine Verdoppelung von Meldungen mit antisemitischen Inhalten bzw. explizit israelbezogenem Antisemitismus. 2.427 Meldungen (32 % des Meldeaufkommens) wiesen einen erkennbaren Bezug zum Nahostkonflikt auf. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2022 nahmen antisemitische Äußerungen einen Anteil von 15 Prozent der Meldungen ein. Das Innenministerium hat als Reaktion auf den Angriff der Hamas auf Israel unmittelbar reagiert und die „Task Force Nahost“ eingerichtet, die bis heute besteht. Sie bündelt Informationen der hessischen Sicherheitsbehörden, auf deren Grundlage verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.
„Der starke Anstieg der antisemitischen Straftaten ist besorgniserregend. Es beschämt mich zutiefst, dass Jüdinnen und Juden bei uns in diesem Ausmaß bedroht werden. Wir haben nicht zuletzt aufgrund unserer historischen Verantwortung eine Verpflichtung, alles zum Schutz jüdischen Lebens zu tun. Deshalb bin ich der hessischen Polizei sehr dankbar, dass sie sowohl präventiv als auch repressiv konsequent handelt und den Schutzauftrag für Menschen jüdischen Glaubens und für jüdische Einrichtungen tagtäglich umsetzt. Die gesamte Gesellschaft, auch alle Zugewanderten, sind aufgerufen, jeder Form des Antisemitismus beherzt und kompromisslos entgegenzutreten,“ führte Innenminister Roman Poseck weiter aus.
Rechtsextremismus im Fokus der hessischen Sicherheitsbehörden
Bei den Straftaten mit Bezug zum Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine im Kontext von Veranstaltungen wurde im Jahr 2023 ein Rückgang auf 128 Fälle registriert (2022: 331). Die meisten Fälle, 100, wurden dabei dem Bereich PMK -ausländische Ideologie-, gefolgt von PMK -sonstige Zuordnung- (15) und PMK -rechts- (13) zugerechnet. Deliktische Schwerpunkte waren mit 116 Fällen die Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB und Delikte im Bereich Sachbeschädigung (§§ 303 ff. StGB).
Im Bereich PMK -rechts- wurden vergangenes Jahr 1.511 Delikte registriert. Den größten Anteil, 785 Fälle, und damit mehr als die Hälfte machten dabei wie in den vergangenen Jahren Propagandadelikte aus (2022: 648), im Bereich Volksverhetzung wurden 391 Delikte registriert (2022: 213), bei den Gewalttaten gab es einen leichten Rückgang auf 48 Fälle (2022: 53).
„Der Rechtsextremismus ist weiterhin die größte Bedrohung für unsere Demokratie. Die BAO Hessen R wird den Druck auf Rechtsextremisten weiter mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln hochhalten. Im Jahr 2023 haben die Ermittlerinnen und Ermittler im Bereich Rechtsextremismus 61 Haftbefehle und 134 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, bei denen auch Waffen und NS-Devotionalien sichergestellt wurden. Jüngst konnte die BAO Hessen R im Schulterschluss mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen erfolgreich einen geplanten Angriff einer rechtsextremen Gruppe von fünf Personen auf einen Bürger in Wetzlar erfolgreich verhindern. Die Ermittlungsresultate und die leicht gestiegene Aufklärungsquote zeigen, dass die hessischen Sicherheitsbehörden wachsam sind und es weiterhin eines konsequenten Vorgehens gegen die Feinde unserer Demokratie bedarf“, erläuterte Innenminister Roman Poseck.
Höchstwert bei Angriffen auf Einsatzkräfte
Einsatzkräfte wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Opfer von Angriffen. Nach einem leichten Rückgang der Zahl der Opfer im Jahr 2022 (4.711) sind im Jahr 2023 mit 5.056 Polizeivollzugsbeamten 345 mehr Polizistinnen und Polizisten (+7,3 %) als Opfer registriert worden. Bei Widerstand und tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte stieg die Anzahl der registrierten Fälle um 199 beziehungsweise rund 10,2 Prozent auf 2.152. Auch die Opferzahl von Angriffen auf Rettungskräfte stieg um rund 13,2 Prozent auf 171 (2022: 151) an. Darüber hinaus wurden 24 Feuerwehrleute als Opfer von Übergriffen registriert (2022: 11; +118,2 %). Somit wurden im vergangenen Jahr im Bereich der Angriffe auf Einsatzkräfte die höchsten Werte seit Erfassung dieser Opfergruppe in der Polizeilichen Kriminalstatistik ab dem Jahr 2011 registriert.
Die Anzahl der Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern ist vergangenes Jahr ebenfalls wieder angestiegen. Registriert wurden im Jahr 2023 319 Fälle (2022: 185). Gedroht wird meist mit Körperverletzung, Brandstiftung oder gar dem Tod.
Innenminister Roman Poseck betonte: „Übergriffe und gewalttätige Angriffe auf Einsatzkräfte und auf Amts- und Mandatsträger sind völlig inakzeptabel. Wer Einsatzkräfte angreift, stellt sich gegen unseren Rechtsstaat und unser demokratisches Miteinander. Der traurige Höchstwert aus dem vergangenen Jahr muss uns wachrütteln. Wir müssen diese Angriffe konsequent und mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen. Ich fordere, dass Angriffe auf Einsatzkräfte mit künftig mindestens sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft werden. So soll eine Umwandlung in eine Geldstrafe künftig ausgeschlossen werden. Unsere Einsatzkräfte haben unsere vollste Rückendeckung, Respekt und Wertschätzung verdient.“
Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 950 Fälle auf insgesamt 9.523 Straftaten festzustellen. Die Steigerung der Fallzahlen kann auch mit zunehmender Nutzung von Dating-Portalen, die eine anonyme Anbahnung sexueller Kontakte ermöglicht und nicht selten in Sexualdelikten münden, erklärt werden. Zusätzlich ist eine steigende Anzeigebereitschaft seitens der Geschädigten festzustellen.
Wesentlich für den Fallzahlenanstieg ist der Deliktsbereich der Verbreitung pornografischer Inhalte (Erzeugnisse) (§ 184 ff. StGB), indem ein Anstieg um 861 Fälle (+20,3 %) auf 5.103 Fälle erfasst wurde. Dies ist überwiegend in den gesetzlichen Meldeverpflichtungen US-amerikanischer Internet-Provider begründet, die strafbares Nutzerverhalten innerhalb ihrer angebotenen Dienste über die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) unmittelbar und automatisiert an die zuständigen nationalen Behörden zur Einleitung von Strafverfahren übermitteln. Insgesamt hat die Verbreitung strafbarer pornografischer Inhalte mittels des Internets zwischen 2015 und 2022 bundesweit um knapp 600 Prozent zugenommen.
Angesichts der erneuten Zunahme der registrierten Delikte im Bereich sexueller Kindesmissbrauch sagte der Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes Andreas Röhrig: „Die FOKUS Dienststellen erzielen wertvolle Erfolge im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Dennoch könnten die Ermittlerinnen und Ermittler mit der Speicherung von IP-Adressen noch mehr Kinder und Jugendliche schützen. Leider bleibt ihnen mit der IP-Adresse gegenwärtig eine wichtige Spur vorenthalten. Dabei sind IP-Adressen oftmals mit der einzige Ansatz, um die Identität der Täter überhaupt zu ermitteln. Dies gilt auch für weitere Straftaten aus dem Bereich der schweren Kriminalität und der Verhütung schwerer Bedrohungen für unsere nationale Sicherheit. Hier braucht es dringend die entsprechenden Befugnisse, damit unsere Polizistinnen und Polizisten schwerste Verbrechen weiterhin aufklären und bestmöglich für Sicherheit sorgen können.“
Der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ist ein Schwerpunkt der hessischen Polizei. Die Einheit „FOKUS“ (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern), die seit Februar 2024 Teil der Regelorganisation der hessischen Polizei ist, begann im Oktober 2020 zunächst als Besondere Aufbauorganisation (BAO) ihre Arbeit, um die polizeilichen Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Hessen zu bündeln und zu intensiveren. Im Jahr 2023 wurden 2.180 Durchsuchungen durchgeführt, 35 Haftbefehle vollstreckt und rund 25.660 Datenträger (PCs und Notebooks, externe Speichergeräte, Spielekonsolen, CDs/DVDs und mobile Endgeräte) sichergestellt. Zudem erfolgten bei 1.019 Beschuldigten erkennungsdienstliche Maßnahmen und 485 Beschuldigte wurden unmittelbar nach der Durchsuchung vernommen. Angesichts der psychisch belastenden Tätigkeit hat die hessische Polizei frühzeitig Supervisions- und Betreuungsangebote für die im Bereich des Kindesmissbrauchs tätigen Beschäftigten etabliert. Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, deren Hauptaufgabe im Deliktsbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder der Kinderpornografie liegt, eine Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich.