„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringt Klarheit. Aus ihr ergibt sich der Rahmen für die zukünftige Ausgestaltung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes. Soweit Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt wurden, werden wir zeitnah Neuregelungen auf den Weg bringen und dafür Sorge tragen, dass diese innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangsfrist bis Ende 2025 in Kraft treten können.
Es besteht immer wieder ein Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Sicherheitsbehörden und den Persönlichkeitsrechten von Betroffenen. Dieses Spannungsverhältnis ist auch in diesem Verfahren zutage getreten. Das Bundesverfassungsgericht hat den Persönlichkeitsrechten in seiner Entscheidung eine hohe verfassungsrechtliche Bedeutung eingeräumt. Dies gilt es zu respektieren, auch wenn ich mir eine stärkere Beachtung der Sicherheitsgesichtspunkte gewünscht hätte.
Gerade in der heutigen Zeit vielfältiger Bedrohungen von innen und außen durch Extremismus, Terrorismus und Spionage brauchen wir gut ausgestattete Sicherheitsbehörden, die über die notwendigen Befugnisse verfügen. Daran werden wir nach Maßgabe des Rahmens, den das Bundesverfassungsgericht nun gesetzt hat, auch weiterarbeiten.“