In der Migrationspolitik haben sich die Länder auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte verständigt. Leistungsberechtigte können damit künftig nach einheitlichen Standards einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten. „Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Ministerpräsident Boris Rhein. Er sieht in der Einführung einer solchen Karte einen wichtigen Schritt, Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken.