Die Unterbringung und Versorgung mit allem Lebensnotwendigen für die Ankommenden aus der Ukraine hat oberste Priorität. Da die EU-Staaten erstmals die Massenzustrom-Richtlinie von 2001 in Kraft gesetzt haben und auch eine visafreie Einreise möglich ist, erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz. Für die Unterbringung von Personen, die einen solchen Aufenthaltsstatus haben, sind nach § 1 des Hessischen Landesaufnahmegesetzes die Kommunen zuständig.
Die Hessische Landesregierung unterstützt die Kommunen hierbei nach Kräften. So können die Kommunen landesweit bei der Errichtung von Erstunterkunftsmöglichkeiten auf örtliche Einheiten des Katastrophenschutzes zurückgreifen und das Land hat eine zentrale Internetplattform unter dem Namen „Hessen hilft Ukraine“Öffnet sich in einem neuen Fenster errichtet, die Kontakte und Informationen bündelt.
Erstunterkünfte in Landkreisen eingerichtet
Zusätzlich hat das Land gemeinsam mit den Kommunen das Erstversorgungszentrum Frankfurt und weitere Erstunterkünfte in Landkreisen aufgebaut. Diese Strukturen werden auch weiterhin bedarfsgerecht angepasst. Außerdem stehen für darüberhinausgehende Bedarfe auch die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Gießen (EAEH) und ihre weiteren Standorte zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Kapazitäten der EAEH auch weiterhin für Flüchtlingen aus anderen Ländern benötigt.
In allen vom Land betriebenen bzw. per Einsatzbefehl beauftragten Erstunterkünften wollen wir eine ärztliche und psychosoziale Erstberatung und Betreuung gewährleisten. Hierbei ist auch auf die besonderen Belange sowie den Gewaltschutz für Frauen und Kinder einzugehen. Ebenfalls bedarf es einer ausreichenden Zahl an Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Wo es organisatorisch möglich und sinnvoll ist, wollen wir, dass die Geflüchteten direkt alle notwendigen Registrierungen und formalen Notwendigkeiten für den weiteren Aufenthalt in Deutschland gebündelt erledigen können.
Die Hessische Landesregierung hat vorgesorgt. Mittlerweile verfügt das Land über mehr als 13.000 Unterbringungsplätze, von denen derzeit mehr als 7.300 Plätze noch nicht belegt sind. Zudem hat Hessen zusätzliche landeseigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Pensionäre bereitgestellt, um den Aufnahme- und Registrierungsprozess ukrainischer Geflüchteter in der EAEH sowie den der EAEH unterstellten Notunterkünften noch effizienter zu gestalten. Insgesamt hatten rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung im Zuge des Personalaufrufs zur Unterstützung der EAEH ihre grundsätzliche Unterstützungsbereitschaft signalisiert.
Polizei unterstützt beim Registrierungsprozess
Neben der Unterstützung durch noch im aktiven Dienstverhältnis stehendes Landespersonal wurde im Polizeibereich aus dem Kreis der pensionierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Unterstützungsbereitschaft für verschiedene Standorte von Notunterkünften erhoben. Die Resonanz zur Unterstützung aus der Gruppe der pensionierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist mit über 100 Rückmeldungen sehr groß gewesen.
Darüber hinaus unterstützt die hessische Polizei auch bei der Registrierung von Geflüchteten in sechs hessischen Ausländerbehörden – dem sogenannten PIK-Verfahren. Zudem beschafft die hessische Polizei weitere Registrierungseinheiten, um zusätzliche Unterstützungsleistungen für die hessischen Ausländerbehörden zur Verfügung stellen zu können.
Wir bringen uns auf allen uns zur Verfügung stehenden Ebenen ein, um die Ankunft, Aufnahme und Versorgung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge bestmöglich zu organisieren.
Auf Bundesebene wurde mit den Stimmen Hessens am 11. März 2022 die Entschließung „Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstigen Unterkünften für ukrainische Geflüchtete ausschöpfen - § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch wieder in Kraft setzen“ durch den Bundesrat gefasst. Auf dieser Grundlage hat der Bundestag anschließend ein entsprechendes Gesetz zur Änderung von § 246 des BauGB beschlossen. Damit wurde eine bewährte Ausnahmeregelung zur Hilfe von Flüchtlingen wieder in Kraft gesetzt. Sie gilt nunmehr bis 31.12.2024.
Schaffen und Fördern von bezahlbarem Wohnraum
Auf Landesebene habe wir die vorhandenen Hilfsmöglichkeiten in Auslegungshinweisen zu den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zusammengefasst, um schnell und unkompliziert möglichst viele Unterbringungsmöglichkeiten schaffen zu können. Mittel- und langfristig setzt die Hessische Landesregierung weiter alles daran, um den Wohnungsbau in Hessen zu forcieren.
Eine kurzfristige Versorgung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge mit bezahlbarem Wohnraum ist jedoch nur in bereits vorhandenen Gebäuden möglich. Die Hessische Landesregierung wird daher bei Bedarf Ausnahmen von den Förderbedingungen bei der Schaffung von sozialem Wohnraum z. B. durch Umbauten im Bestand zulassen. Zudem können in besonderen Einzelfällen auch landesweit durch den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen weitere Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen zeitnah bereitgestellt werden.
Dazu wird das Land seine finanziellen Mittel zur Bindungsverlängerung von Sozialwohnungen kurzfristig von 14 Millionen auf 17 Millionen Euro aufstocken. Mit diesen neuen Mitteln sollen weitere bezahlbare Wohnungen erhalten (Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen) sowie neue bezahlbare Wohnungen kurzfristig geschaffen werden (Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen an bisher ungebundenen Wohnungen). Zusätzlich ist geplant, die Nassauische Heimstätte in diesem Bereich ebenfalls weiter zu unterstützen, um den Erhalt von Sozialbindungswohnungen zu verstetigen. Auch diese Maßnahmen werden dazu beitragen, insbesondere in den Großstädten weiterhin günstigen Wohnraum für alle – auch für Kriegsflüchtlinge – zur Verfügung zu stellen.
Auch Justizvollzugsbehörden beteiligen sich
Auch die hessischen Justizvollzugsbehörden beteiligen sich an der Hilfe für die Geflüchteten aus der Ukraine. Um Unterkünfte für die ukrainischen Geflüchteten auszustatten, werden den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen Möbel, Matratzen, Haushaltsgegenstände, -geräte und Kleidungsstücke zur Verfügung gestellt. Damit unterstützen die hessischen Justizvollzugsbehörden die geflüchteten Menschen aus der Ukraine nicht nur praktisch, sondern setzen auch ein Zeichen der Solidarität für Menschen, die alles verloren haben.