Der Bund ist verantwortlich für die zügige und gerechte Verteilung der ankommenden Geflüchteten auf die Länder. Zur zielgerichteten Verteilung soll in Ankunftszentren, Aufnahmeeinrichtungen und Ausländerbehörden eine einheitliche Software eingeführt werden, um bundesweit von allen Ankommenden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und weitere personenbezogene Daten zu erfassen. Damit wird bereits vor der Registrierung im Ausländerzentralregister eine individualisierte und nachvollziehbare Verteilung auf die Länder und Kommunen ermöglicht.
Damit sollen Doppelanmeldungen und -verteilungen verhindert werden. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Der Bund informiert die betreffenden Länder jeweils über die anstehenden Verteilungen.
Landesregierung übernimmt hessenweite Verteilung
Die Landespolizei unterstützt die Ausländerbehörden bei der Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung der ukrainischen Flüchtlinge. In den sechs aktuell meist belasteten Kommunen hilft die Landespolizei bereits jetzt mit Geräten und Personal. Weitere Systeme zur erkennungsdienstlichen Behandlung wurden bereits nachbestellt. Auch diese Geräte sollen die Ausländerbehörden entlasten.
Die Hessische Landesregierung wiederum übernimmt die hessenweite Verteilung und informiert die Kommunen rechtzeitig über die Zuweisungen. Nach § 24 Abs. 4 AufenthG werden Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt. Um Überlastungen einzelner Kommunen zu vermeiden und für alle Flüchtlingen im wahrsten Sinne des Wortes einen Ort zum Ankommen zu gewährleisten kann diesen Instrument gerade im Interesse der Flüchtlinge sinnvoll sein. Bei der Verteilung werden enge familiäre Bindungen und andere humanitäre Gründe, wie beispielsweise medizinische Bedarfe, berücksichtigt.