Urwahlen von 19. Januar 1919 erbrachten eine übergroße Mehrheit für den Volksstaat Hessen in einer demokratischen Republik. Bedingt durch die politischen Umwälzungen war das hessische Wappen von 1902 in dieser Form nicht mehr verwendbar. Somit wurde durch Verordnung des Hessischen Gesamtministeriums vom 20. April 1920 ein neues Staatswappen für den nunmehrigen Volksstaat Hessen eingeführt. Dabei sind dem Löwen die Krone und das Schwert als Symbole, die noch aus der Monarchie stammten, entfernt worden. Die amtliche und mit Datum vom 22. Mai 1920 veröffentlichte Wappenbeschreibung lautet demnach: „Im blauen Schild ein von Silber und Rot zehnfach gestreifter, golden bewehrter Löwe. Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von Perlen gebildeten Früchten“. Der Wappenentwurf stammt wiederum von Prof. Otto Hupp, auf den man altbewährt – auch im Volksstaat – zurückgriff, nachdem er bereits das großherzogliche Wappen von 1902 entworfen hatte.
1919–1933